Neue Regeln für Flüge in Europa: Beim Boarding für Schengen-Flüge sind Boarding-Pass und Personalausweis am Gate nicht mehr erforderlich, aber Vorsicht. Um ins Flugzeug einzusteigen, ist dennoch ein gültiges Dokument erforderlich, das vor den Kontrollen vorgezeigt werden muss.
Im Artikel:
Eine Erneuerung, die vereinfacht, aber nur teilweise
Bei nationalen Flügen und bei Flügen in ein Land des Schengen-Raums ist es beim Boarding nicht mehr obligatorisch, den Personalausweis vorzuzeigen. Laut den neuen Bestimmungen der ENAC reicht der Boarding-Pass, um an Bord zu kommen. Ein Schritt, der darauf abzielt, die Abläufe am Gate zu beschleunigen.
Aber Vorsicht: Das bedeutet nicht, dass man ohne Dokumente fliegen kann.
Das Dokument ist weiterhin erforderlich (und wo man es vorzeigen muss)
Auch wenn es beim Boarding nicht mehr vorgezeigt werden muss, ist ein gültiger Ausweis weiterhin erforderlich, um den kontrollierten Bereich des Flughafens zu betreten. Übersetzt: Du wirst ihn bei den Sicherheitskontrollen zeigen, noch bevor du am Gate ankommst.
Daher müssen Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden. Keine Flüge mit Führerschein oder Kopien: es ist ein offizielles und gültiges Dokument erforderlich.
Und bei Flügen außerhalb des Schengen-Raums?
Hier ändert sich nichts: Um in ein Land außerhalb des Schengen-Raums zu fliegen, muss das Dokument sowohl bei den Sicherheitskontrollen als auch beim Boarding vorgezeigt werden. In diesen Fällen gibt es kein Entkommen: Der Reisepass bleibt unerlässlich, es sei denn, es bestehen spezielle Vereinbarungen zwischen den Staaten.
Zusammenfassend, was zu beachten ist
Für Flüge nach Italien oder in ein Schengen-Land musst du das Dokument am Gate nicht mehr vorzeigen. Du musst jedoch ein gültiges Dokument bei dir haben, das du vor dem Boarding vorzeigen kannst. Für Ziele außerhalb des Schengen-Raums gelten weiterhin die vorherigen Regeln.
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